Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Töpfer GmbH für Unternehmer

Stand 03.2021


§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich

  1. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, dies gilt nicht, wenn wir den Bedingungen des Bestellers ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
  2. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
  3. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

§ 2 Angebot/Angebotsunterlagen

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen, insbesondere Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren Vorbehalten.
  2. Als Lieferant von Naturprodukten weisen wir darauf hin, dass Naturstoffe generell den natürlichen Schwankungen in Bezug auf Form, Farbe, Geschmack und Struktur unterliegen, so dass die dadurch bedingten Unterschiede auch zu übersandten Mustern nicht als Mängel anzusehen ist. Auch Muster können den Naturstoff nur annähernd wiedergeben.
  3. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die Ware erwerben zu wollen. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen. Der Vertrag über die bestellte Ware kommt erst dann zustande, wenn wir die Bestellung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns bestätigen oder den Auftrag ausführen.
  4. Wir sind berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen einzuschalten. Zum Zwecke der vertragsgerechten Herstellung und/oder Lieferung durch Subunternehmer sind wir berechtigt, hierfür benötigte Unterlagen, wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Rohstoffe und Produktionsspezifikationen an den Subunternehmer weiterzugeben. Der Subunternehmer wird zur Geheimhaltung verpflichtet.
  5. Wir sind zu Mehr- bzw. Minderlieferungen berechtigt, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist.

§ 3 Preise/Zahlungsbedingungen

  1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise “ab Werk”.
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen. Sie wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
  4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
  5. Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferzeit

  1. Einer Lieferfrist gilt nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt worden ist.
  2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsannahme. Bei Änderung des bestätigten Auftrages beginnt die Lieferfrist mit der Bestätigung der Änderung.
  3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns daraus entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  4. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns vertretenen Lieferverzuges der Besteller berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an einer weiteren Vertragserfüllung weggefallen ist.
  6. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlich oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  7. Weitere gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.